Steuerliche Beratung für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden.
Klaus Küfner
– Ihr Steuerberater in Puschendorf –
Bestellung zum Steuerberater am 20. April 2018 durch die Steuerberaterkammer Nürnberg.
Meine Beratungstätigkeit erfolgt nebenberuflich und somit enthält mein Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Laut Statistisches Bundesamt erhielten für den Veranlagungszeitraum 2015
unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten

eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.007 Euro.

Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1 .000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 .000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 % der Fälle.
Quelle: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020
Rückwirkende freiwillige Steuererklärung für

Veranlagungszeitraum 2018

bis zum 31.12.2022 möglich.
VZ 2018 bis 31.12.2022
VZ 2019 bis 31.12.2023
VZ 2020 bis 31.12.2024
VZ 2021 bis 31.12.2025
 
 

Veranlagungszeitraum 2020

bis zum 31.07.2021 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2024 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 31.08.2022 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater

Veranlagungszeitraum 2021

bis zum 31.10.2022 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2025 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 31.08.2023 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater