Steuerliche Beratung für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige
Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden.
Klaus Küfner
– Ihr Steuerberater in Puschendorf –
Bestellung zum Steuerberater am 20. April 2018 durch die Steuerberaterkammer Nürnberg.
Meine Beratungstätigkeit erfolgt nebenberuflich und somit enthält mein Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Laut Statistisches Bundesamt erhielten für den Veranlagungszeitraum 2015
unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten
eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.007 Euro.
Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1 .000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 .000 Euro erstatteten die Finanzämter in 2 % der Fälle.
Quelle: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020
Rückwirkende freiwillige Steuererklärung für
Veranlagungszeitraum 2021
bis zum 31.12.2025 möglich.
VZ 2022 bis 31.12.2026
VZ 2023 bis 31.12.2027
VZ 2024 bis 31.12.2028
Veranlagungszeitraum 2023
bis zum 31.08.2024 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2027 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 02.06.2025 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater
Veranlagungszeitraum 2024
bis zum 31.07.2025 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2028 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 30.04.2026 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater
