Steuerliche Beratung für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden.
Klaus Küfner
– Ihr Steuerberater in Puschendorf –
Bestellung zum Steuerberater am 20. April 2018 durch die Steuerberaterkammer Nürnberg.
Meine Beratungstätigkeit erfolgt nebenberuflich und somit enthält mein Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Laut Statistisches Bundesamt erhielten für den Veranlagungszeitraum 2015
unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten

eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.007 Euro.

Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1 .000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 .000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 % der Fälle.
Quelle: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020
Rückwirkende freiwillige Steuererklärung für

Veranlagungszeitraum 2022

bis zum 31.12.2026 möglich.
 
VZ 2023 bis 31.12.2027
VZ 2024 bis 31.12.2028
VZ 2025 bis 31.12.2029
 
 

Veranlagungszeitraum 2024

bis zum 31.07.2025 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2028 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 30.04.2026 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater

Veranlagungszeitraum 2025

bis zum 31.07.2026 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2029 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 01.03.2027 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater