Bestellung zum Steuerberater am 20. April 2018 durch die Steuerberaterkammer Nürnberg.
Meine Beratungstätigkeit erfolgt nebenberuflich und somit enthält mein Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Laut Statistisches Bundesamt erhielten für den Veranlagungszeitraum 2015
unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten
eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.007 Euro.
Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1 .000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 .000 Euro erstatteten die Finanzämter in 2 % der Fälle.