Steuerliche Beratung für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden.
Klaus Küfner
– Ihr Steuerberater in Puschendorf –
Bestellung zum Steuerberater am 20. April 2018 durch die Steuerberaterkammer Nürnberg.
Meine Beratungstätigkeit erfolgt nebenberuflich und somit enthält mein Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Laut Statistisches Bundesamt erhielten für den Veranlagungszeitraum 2015
unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten

eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.007 Euro.

Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1 .000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 .000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 % der Fälle.
Quelle: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020
Rückwirkende freiwillige Steuererklärung für

Veranlagungszeitraum 2020

bis zum 31.12.2024 möglich.

VZ 2021 bis 31.12.2025
VZ 2022 bis 31.12.2026
VZ 2023 bis 31.12.2027
 
 

Veranlagungszeitraum 2022

bis zum 30.09.2023 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2026 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 31.07.2024 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater

Veranlagungszeitraum 2023

bis zum 31.08.2024 bei Pflichtveranlagung
bis zum 31.12.2027 bei freiwilliger Veranlagung
bis zum 02.06.2025 bei Pflichtveranlagung mit Steuerberater